Strafrecht
Rechtsanwalt
Dr. jur. Christian Keller
Was umfasst das Strafrecht eigentlich?
Das Strafrecht ist ein weitgefasstes Rechtsgebiet, das oft missverstanden wird. Viele denken, es betrifft nur kleinere oder weniger ernste Delikte. Doch in Wahrheit umfasst es sämtliche Straftaten, die im Strafgesetzbuch (StGB) definiert sind. Diese Delikte reichen weit über die sogenannten kleineren Vergehen hinaus und beinhalten ein breites Spektrum an Vergehen und Verbrechen.
Warum ein Fachanwalt für Strafrecht wichtig ist
Egal, wie schwerwiegend der Vorwurf ist, es ist entscheidend, sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht vertreten zu lassen. Unsere Experten stellen sicher, dass Sie unabhängig von der Art des Vorwurfs professionell und gewissenhaft verteidigt werden.
Welche Straftaten gehören zum Strafrecht?
Das Allgemeine Strafrecht deckt eine Vielzahl von Deliktsgruppen ab. Einige Beispiele sind:
Sind Sie mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert?
Ganz gleich, ob es um Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, Haft oder Anklagen in verschiedenen Bereichen geht – wir sind für Sie da. Unsere jahrelange Erfahrung in der Verteidigung vor Amts- und Landgerichten, einschließlich des Strafrichters, des Schöffengerichts und der Strafkammer, macht uns zu einem starken Partner an Ihrer Seite.
Ob es sich um Betäubungsmittelrecht, allgemeine Straftaten wie Raub, Erpressung, Diebstahl oder um Wirtschaftsdelikte handelt – wir bringen unsere Expertise ein, um Sie bestmöglich zu vertreten. Insbesondere bei komplexen Anklagen, wie dem Besitz, Handel oder der Einfuhr von Betäubungsmitteln, helfen wir Ihnen, den Überblick zu behalten.
Bevor Sie aussagen!
Wissen ist Macht. Es ist wichtig, dass Sie vor einer Aussage bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft vollständig über den Stand der Ermittlungen informiert sind. Wir unterstützen Sie dabei, Einsicht in die Ermittlungsakten zu erhalten, damit Sie eine fundierte Entscheidung über Ihre Aussagen treffen können.
Nutzen Sie Ihr Recht zu schweigen
Manchmal kann eine voreilige Aussage mehr schaden als nützen. Lassen Sie uns zuerst die Beweislage prüfen. Auch wenn Ihnen nahegelegt wird, ein Geständnis abzulegen, ist es ratsam, dies mit einem erfahrenen Verteidiger zu besprechen. Selbst wenn später im Verfahren ein Geständnis abgelegt wird, kann dies immer noch strafmildernd wirken.
Keine Panik vor Untersuchungshaft
Wenn Untersuchungshaft droht, lassen Sie uns prüfen, ob eine Haftprüfung angezeigt ist. Wir nutzen die Zeit, um die Ermittlungsakten einzusehen und die Beweislage zu bewerten. Ein Geständnis kann auch während der Haftprüfung erfolgen, wenn dies taktisch sinnvoll ist.
Wir kennen die richtigen Schritte
Sei es die Haftprüfung, das Zurücknehmen eines Antrags oder das Einlegen einer Haftbeschwerde – wir beraten Sie umfassend.
Kompetenz auch im Wirtschaftsstrafrecht
Dank unserer Expertise in Gesellschafts- und Insolvenzrecht stehen Ihnen Rechtsanwalt Dr. Keller und Frau Rechtsanwältin Trilling auch bei wirtschaftsrechtlichen Straftaten beratend und vertretend zur Seite.
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