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Strafrecht in Mülheim, Oberhausen und Düsseldorf

Formularbögen zu Bußgeldsachen

Fachwanwalt Strafrecht bei Strafverfahren, Ermittlungsverfahren, Untersuchungshaft

Was umfasst das Strafrecht eigentlich?
Das Strafrecht ist ein weitgefasstes Rechtsgebiet, das oft missverstanden wird. Viele denken, es betrifft nur kleinere oder weniger ernste Delikte. Doch in Wahrheit umfasst es sämtliche Straftaten, die im Strafgesetzbuch (StGB) definiert sind. Diese Delikte reichen weit über die sogenannten kleineren Vergehen hinaus und beinhalten ein breites Spektrum an Vergehen und Verbrechen.

Warum ein Fachanwalt für Strafrecht wichtig ist
Egal, wie schwerwiegend der Vorwurf ist, es ist entscheidend, sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht vertreten zu lassen. Unsere Experten stellen sicher, dass Sie unabhängig von der Art des Vorwurfs professionell und gewissenhaft verteidigt werden.

Welche Straftaten gehören zum Strafrecht?
Das Allgemeine Strafrecht deckt eine Vielzahl von Deliktsgruppen ab. Einige Beispiele sind:

  • Vermögensdelikte: Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Raub (§ 249 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Hehlerei (§ 259 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB), Untreue (§ 266 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
  • Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit: Körperverletzung (§ 223 StGB), Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB)
  • Delikte gegen die Sicherheit des Rechtsverkehrs: Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen (§ 276 StGB)
  • Delikte gegen die Staatsgewalt oder die Rechtspflege: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB), falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB), Meineid (§ 154 StGB), falsche Verdächtigung (§ 164 StGB), Strafvereitelung (§ 258 StGB)
  • Delikte gegen die öffentliche Ordnung: Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Amtsanmaßung (§ 132 StGB), Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB)
  • Amtsdelikte: Vorteilsannahme (§ 331 StGB), Bestechung (§ 334 StGB)
  • Delikte gegen das Leben: Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB), Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Sexualdelikte: Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB), Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB), Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)
  • Delikte im Straßenverkehr: Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
  • Wirtschaftsdelikte: Insolvenzdelikte (§§ 283 ff. StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB)
  • Delikte gegen den persönlichen Lebens- und Geheimbereich: Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB)

Sind Sie mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert?
Ganz gleich, ob es um Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, Haft oder Anklagen in verschiedenen Bereichen geht – wir sind für Sie da. Unsere jahrelange Erfahrung in der Verteidigung vor Amts- und Landgerichten, einschließlich des Strafrichters, des Schöffengerichts und der Strafkammer, macht uns zu einem starken Partner an Ihrer Seite.

Ob es sich um Betäubungsmittelrecht, allgemeine Straftaten wie Raub, Erpressung, Diebstahl oder um Wirtschaftsdelikte handelt – wir bringen unsere Expertise ein, um Sie bestmöglich zu vertreten. Insbesondere bei komplexen Anklagen, wie dem Besitz, Handel oder der Einfuhr von Betäubungsmitteln, helfen wir Ihnen, den Überblick zu behalten.

Bevor Sie aussagen!
Wissen ist Macht. Es ist wichtig, dass Sie vor einer Aussage bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft vollständig über den Stand der Ermittlungen informiert sind. Wir unterstützen Sie dabei, Einsicht in die Ermittlungsakten zu erhalten, damit Sie eine fundierte Entscheidung über Ihre Aussagen treffen können.

Nutzen Sie Ihr Recht zu schweigen
Manchmal kann eine voreilige Aussage mehr schaden als nützen. Lassen Sie uns zuerst die Beweislage prüfen. Auch wenn Ihnen nahegelegt wird, ein Geständnis abzulegen, ist es ratsam, dies mit einem erfahrenen Verteidiger zu besprechen. Selbst wenn später im Verfahren ein Geständnis abgelegt wird, kann dies immer noch strafmildernd wirken.

Keine Panik vor Untersuchungshaft
Wenn Untersuchungshaft droht, lassen Sie uns prüfen, ob eine Haftprüfung angezeigt ist. Wir nutzen die Zeit, um die Ermittlungsakten einzusehen und die Beweislage zu bewerten. Ein Geständnis kann auch während der Haftprüfung erfolgen, wenn dies taktisch sinnvoll ist.

Wir kennen die richtigen Schritte
Sei es die Haftprüfung, das Zurücknehmen eines Antrags oder das Einlegen einer Haftbeschwerde – wir beraten Sie umfassend.

Kompetenz auch im Wirtschaftsstrafrecht
Dank unserer Expertise in Gesellschafts- und Insolvenzrecht stehen Ihnen Rechtsanwalt Dr. Keller und Frau Rechtsanwältin Trilling auch bei wirtschaftsrechtlichen Straftaten beratend und vertretend zur Seite.

 


 

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